Positionen
Regulierung von Tabakprodukten
Regulierung von Tabakprodukten im weiteren Sinne, also der Herstellung von Tabakprodukten, des Handels mit ihnen und hinsichtlich der Stätten, wo geraucht bzw. nicht geraucht werden darf, ist kein Phänomen unserer Zeit, vielmehr gibt es sie auf europäischen Boden fast ebenso so lange, wie Tabak in Europa konsumiert wird. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts war die Regelung und die Regulierung des Marktverkehrs von Tabakprodukten und ihres Konsums ausschließlich Angelegenheit der Staaten Europas.
Da Regulierung regelmäßig mit Eingriffen in Lebens- und Handlungsbereiche, die geschützt oder schützenswert bzw. von wirtschaftlichem oder fiskalischem Belang sind, einhergeht, haben sich in europäischen Staaten Verbände und Interessenvertretungen gebildet, die im Dialog mit den Regulatoren Aspekte einbringen, die zu einer sachgerechten Regulierung beitragen.
Zu den Regulierungen der Nationalstaaten ist in den letzten beiden Jahrzehnten die Europäische Union als Regulator hinzugetreten und harmonisiert über die Tabakproduktrichtlinien und ihre verschiedenen Bearbeitungsstufen bestimmte Standards in der EU und gibt Anstöße für neue Regulierungen.
Der ETV als Dachverband europäischer Tabakwarengroßhandelsverbände nimmt hier die Rolle des Mittlers zwischen europäischen Verbänden und Brüssel wahr: einerseits die Information hin zu den Verbänden in den Nationalstaaten und andererseits das Einbringen von Aspekten der europäischen Großhandelsverbände in die Gespräche und Anhörungen in Brüssel.
Ziel des ETV ist es, darauf hinzuwirken, daß europäische Regulierungen so gestaltet werden, daß die Grundsätze des Subsidiaritätsprinzips und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, um eine sachgerechte und effektive Regulierung in Hinsicht auf die legitimen Ziele, vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, zu erzielen. Der Fokus des ETV liegt dabei naturgemäß auf solchen Themen, Aspekten und Regulierungen, die die Funktion des Großhandels in Europa berühren und betreffen.